Sie möchten Kleingärtner bei uns werden? Gern ... das sollten Sie wissen!

  1. Sie besichtigen die Gärten, die in der Liste der freien oder freiwerdenden Gärten aufgeführt sind und treffen eine Vorauswahl. Dies können Sie allein vom Weg aus ausführen.
  2. Sie wenden sich an den Vorsitzenden und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Bei einem freiwerdenden Garten stimmt der Vorsitzende die Besichtigung mit dem gegenwärtigen Pächter ab. Sie erfolgt in dessen Beisein und Mitwirkung.
  3. Sie verständigen sich mit dem gegenwärtigen Pächter über den Kaufpreis der Baulichkeiten, Anlagen und Anpflanzungen des Gartens. Grundlage dafür ist das Wertermittlungsprotokoll für den Garten, das der Pächter in Auftrag gegeben hat. Es legt u.a. den Maximalpreis fest. Ein Kaufvertrag wird noch nicht abgeschlossen.
  4. Sie stellen Antrag auf Mitgliedschaft im Verein. Ein Formblatt steht zur Verfügung. Im Zuge der Antragstellung erhalten Sie unsere Satzung, die Gartenordnung und weitere wichtige Vereinsdokumente.
  5. Der Vorstand entscheidet über Ihre Mitgliedschaft und informiert Sie.
  6. Falls Ihrem Mitgliedsantrag stattgegeben wird, vereinbart der Vorstand einen Pachtvertrag über die betreffende Parzelle mit Ihnen.
  7. Handelt es sich um einen freiwerdenden Garten, schließen Sie nun auf Grundlage des Wertermittlungsprotokolls den Kaufvertrag mit dem Vorpächter ab. Ein Mustervertrag steht zur Verfügung. Der Kaufvertrag wird dem Vorstand zur Kenntnis vorgelegt. Durch die schriftliche Bestätigung durch den Vorstand erlangt dieser Rechtskraft.

Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle:

Freie Gärten werden ausschließlich durch den Verein vergeben. Individuelle Nebenabsprachen zwischen Pächtern und Interessierten entfalten keine Wirkung. Gleiches gilt für Kleinanzeigen und Internetinserate. 

Aktuell freie Gärten in der Anlage

Der Kleingartenverein lebt! So wie sich Interessenten um einen Kleingarten bewerben, möchten sich Vereinsmitglieder aus Alters-, beruflichen oder anderen Gründen von ihrer Scholle trennen. Die meisten Parzellen besitzen Strom- und Wasseranschluß. Letzterer wird jedoch nur in der frostfreien Saisonzeit bedient ... versteht sich von selbst - oder? Schauen Sie sich an, welche Gärten sofort verfügbar sind bzw. welche Parzelleninhaber eine Übergabe wünschen. Details sind in der Liste der freien Gärten erkennbar ... deren Lage im Gartenplan mit ParzellenNr.
Viel Erfolg und auf hoffentlich baldige Gartennachbarschaft!



Hilfestellung bei Pächterwechsel 

 

Sie möchten einen Garten abgeben?

Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem Vorstand in Verbindung und besprechen Sie Ihr Anliegen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Übergabe an einen neuen Pächter vorzubereiten.
Beachten Sie, dass auf Beschluss des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner e.V. ein (für den abgebenden Pächter kostenpflichtiges) Wertgutachten zu erstellen ist.
Der Vorstand unterstützt Sie bei Ihrem Anliegen nach besten Kräften. 


Sie suchen einen Garten?

Formulieren Sie, ...

  • was Sie von ihrem zukünftigen Kleingarten erwarten
  • wieviel Zeit Sie zu Beginn einmalig und später wöchentlich investieren möchten und können
  • welche finanziellen Mittel Sie in das Gartenprojekt einbringen können.

Setzen Sie sich vertrauensvoll mit dem Vorstand in Verbindung und besprechen Sie Ihre Wünsche und die aktuellen Möglichkeiten.


Ihre zukünftigen Nachbarn freuen sich sicherlich auf ...

... Ihre freundliche und zuverlässige Art und Weise!

Pachtvertrag

An dieser Stelle führen wir alle mitgeltenden Dokumente in ihrer jeweils gültigen Fassung auf, welche in Einheit mit dem Pachtvertrag stehen:


ACHTUNG: Der Kreisverband beschloss eine neue Bauordnung, welche auch für unseren KGV gilt!

Kosten eines Kleingartens

Wir dürfen nicht verheimlichen, dass neben der eigenen Arbeit auch ein einmaliger sowie jährlicher Kostenblock anfallen. Hierzu zeigen wir Ihnen die Kostenstruktur wie folgt auf (Stand Januar 2022):


Einmalig  

  • Aufnahmegebühr  15,00 €
  • Mahngebühr  5,00 €
  • Ersatzbeitrag Gemeinschaftsarbeit je Stunde  10,00 € 

Jährlich für 400 m2 Parzelle ...

  • Mitgliedsbeitrag  40,00 €
  • Pacht 0,10 €/m2  40,00 €
  • Sonstiges (Grundsteuer, Gemeinschaftsflächen, Verwaltung) 10,00 €
  • Wasser (Durchschnittswert)  30,00 €
  • Strom (Durchschnittswert)    35,00 €

... Summe ca. 155,00 €

 

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